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Ausserordentliche Gemeindeversammlung: 12.03.2018

8. Februar 2018

Ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom Montag, 12. März 2018, 20.15 Uhr in der Rebhalle in Twann


Traktanden
1. Budgets
Genehmigung Budget 2018, Festsetzen der Gemeindesteuern
2. Verschiedenes und Umfrage

Das unter Ziffer 1 aufgeführte, überarbeitete Budget 2018 sowie der Finanzplan 2017 - 2022 liegen in Anwendung von Art. 37, Abs. 1 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei in Twann öffentlich auf und sind auf der Gemeindehomepage unter Politik / Finanzen  oder inklusive Botschaft auch unter Politik / Gemeindeversammlung aufgeschaltet.

 

Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 12. März 2018 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

 

 


2513 Twann, 05. Februar 2018



EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ

Der Gemeinderat