Kopfzeile

Inhalt

Breite Zustimmung zur künftigen Nutzung des Bahntrassees

3. April 2018
Ab Ende 2025 verkehren die Züge zwischen Schafis und Twann durch den neuen Ligerztunnel. Damit wird das heutige Bahntrassee nicht mehr benötigt und für andere Nutzungen frei. Die Gemeinden Neuenstadt, Ligerz und Twann-Tüscherz haben gemeinsam mit den SBB und dem Verein seeland.biel/bienne einen Richtplan ausgearbeitet. Dieser zeigt, wie das Bahntrassee künftig genutzt und gestaltet werden soll. Die nun abgeschlossene öffentliche Mitwirkung hat gezeigt, dass die Ziele und Massnahmen des Richtplans auf breite Zustimmung stossen.
Der Rückbau der Bahnlinie auf einer Strecke von über 2 Kilometern zwischen Schafis und Twann bietet eine grosse Chance für die Lebensqualität und für die Landschaft. Die Gemeinden Neuenstadt, Ligerz und Twann-Tüscherz wollen diese Chance nutzen. Mit dem «Richtplan Nachnutzung SBB-Trasse» legen sie gemeinsam Ziele und Grundsätze für die künftige Nutzung des Bahntrassees fest und koordinieren die Umsetzung.
Das freiwerdende Bahntrassee soll hauptsächlich für folgende Zwecke genutzt werden:
• Reparatur der Eingriffe in die Landschaft von nationaler Bedeutung
• Wiederherstellung der Verbindungen zwischen Dörfern und See
• Schaffung neuer Grünräume, Plätze, Fuss- und Velowege
• Ersatzflächen für Reben, die für die Portale des Ligerztunnels benötigt werden.
Der Richtplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den SBB erarbeitet. Eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Region, des Kantons sowie verschiedener Interessenverbände wurde an zwei Workshops einbezogen. Die Arbeiten wurden von der Konferenz Linkes Bielerseeufer des Vereins seeland.biel/bienne initiiert und koordiniert. Die Büros IC Infraconsult und Landplan wurden mit der fachlichen Erarbeitung beauftragt.
Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung
Vom 7. September bis 27. Oktober 2017 fand die öffentliche Mitwirkung zum «Richtplan Nachnutzung SBB-Trassee» statt. 88 Personen, Organisationen und Institutionen haben die Gelegenheit zur Mitsprache genutzt und eine Eingabe eingereicht. Das grosse Interesse ist erfreulich und unterstreicht die Bedeutung des Generationen-Projekts!
Anhand der Eingaben konnten sich die Gemeinderäte von Neuenstadt, Ligerz und Twann-Tüscherz ein Bild ueber die Anliegen der Mitwirkenden machen. Sie stellen erfreut fest, dass die Ziele und Massnahmen des Richtplans breit unterstuetzt werden. Viele Bemerkungen, Anliegen und Vorschläge betreffen die spätere Umsetzung der Massnahmen.
Verschiedene Inhalte des Richtplans wurden aufgrund der Mitwirkung noch einmal ueberprueft. In folgenden Punkten wurden Änderungen am Richtplan vorgenommen:
• Flächen für den Rebbau: Auf wenig geeignete Flächen wurde verzichtet. An geeigneten Orten sollen auch Infrastrukturen für den Rebbau möglich sein (Produktion, Lager, Vermarktung etc.).
• Grünräume: Neue Grünräume in Siedlungsnähe sollen durch die Bevölkerung genutzt werden können (Sitzplätze, Feuerstelle, Naturerlebnis etc.).
• Veloführung Bipschal: Der Veloweg ist neu auf dem ehemaligen Bahntrassee (nördlich Bipschal) vorgesehen, der Fussweg durch Bipschal bleibt bestehen.
• Neuer Uferweg La Neuveville: Die Wegführung wurde angepasst.
• Öffentlicher Verkehr: Das Anliegen einer durchgehenden Busverbindung Twann-La Neuveville wurde aufgenommen.
• Tourismus: Die Aussagen zur Erweiterung des touristischen Angebots wurden präzisiert.
• Einbezug der Bevölkerung: Der Einbezug der Bevölkerung in den nachfolgenden Planungsschritten wurde im Richtplan deutlicher verankert.
• Kosten und Kostenteiler: Zu Finanzierung und Kostenteiler sind weitere Abklärungen nötig. Dazu wird ein separater Bericht erstellt.
Im Mitwirkungsbericht werden alle 88 Eingaben aufgeführt und beantwortet. Ausserdem ist ersichtlich, in welchen Punkten der Richtplan aufgrund der Mitwirkung angepasst wurde. Der Mitwirkungsbericht und der Richtplan sind auf www.seeland-biel-bienne.ch
(> Raumentwicklung und Verkehr > Linkes Bielerseeufer) aufgeschaltet.
Weiteres Vorgehen
Im März wurde der Richtplan zur Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen eingereicht. Voraussichtlich im Herbst 2018 werden die Gemeinderäte Neuenstadt, Ligerz und Twann-Tüscherz den Richtplan beschliessen. Da der Richtplan nicht grundeigentümerverbindlich ist, erfolgt keine öffentliche Auflage. Nach der Genehmigung durch den Kanton tritt der Richtplan in Kraft. Anschliessend ist es an den Gemeinden, die Umsetzung in Angriff zu nehmen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
Roland Matti, Gemeindepräsident Neuenstadt
Tel. 079 314 20 32 / roland.matti@neuveville.ch
Markus Widmer, Gemeindepräsident Ligerz
Tel. 079 647 11 72 / markus.widmer@ligerz.ch
Margrit Bohnenblust, Gemeindepräsidentin Twann-Tüscherz
Tel. 079 343 23 66 / bohnenblustmargrit@hotmail.com
André König, IC Infraconsult (Projektleiter Richtplan Nachnutzung SBB-Trasse)
Tel. 031 359 24 28 / andre.koenig@infraconsult.ch
Thomas Berz, Geschäftsleiter Verein seeland.biel/bienne
Tel. 031 388 60 65 / info@seeland-biel-bienne.ch