Kommunales Förderprogramm Energienutzung
Grundlage der Verordnung ist das von der Gemeindeversammlung am 30.11.2015 beschlossene „Reglement für die Spezialfinanzierung Energieversorgung“. Darin ist festgehalten, dass die Gemeinde Beiträge an Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung von neuen erneuerbaren Energien und Reduktion von CO2 gewähren kann.
Das Reglement und die dazu gehörende Verordnung finden sie über diesen Link (hier anklicken). Gesuche sind an die Ver- und Entsorgungskommission der Gemeinde zu richten.