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Gesamterneuerungswahl für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium

29. Juni 2017
Die Amtsdauer der Exekutive der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz läuft am 31. Dezember 2017 aus.

Der Gemeinderat hat die Neuwahlen auf Sonntag, 26. November 2017 angesetzt.

Die Wahlen erfolgen im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip). Für die Amtsdauer von vier Jahren sind zu wählen:
  • 4 Mitglieder für den Gemeinderat
  • 1 Mitglied für das Gemeindepräsidium

Die politischen Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf eine Vertretung in die zu wählenden Behörden erheben, haben der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 13. Oktober 2017, 17.00 Uhr*, die Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Name, Vornamen, Adresse, Jahrgang und Unterschrift der Kandidierenden.
  • Jede Liste muss von mindestens 10 Stimmberechtigten mit Angabe von Namen, Vornamen Adresse und Jahrgang unterzeichnet sein.

Auf der Eintrittsseite der Gemeindehomepage www.twann-tuescherz.ch ist unter der Rubrik Verwaltung/Publikationen eine Vorlage für Wahlvorschläge zum Herunterladen aufgeschaltet.

Wichtig: Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Übrige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dürfen maximal vier Vorschläge für den Gemeinderat und einen Vorschlag für das Gemeindepräsidium unterzeichnen.

Im Weiteren wird auf das Reglement über Urnenwahlen und –abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz verwiesen, das auf der Gemeindehomepage unter Politik/Reglemente eingesehen oder auf der Verwaltung bezogen werden kann. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.


* Die im Nidauer Anzeiger vom 29. Juni 2017 publizierte amtliche Publikation zu den Gesamterneuerungswahlen enthielt einen Fehler bezüglich des zeitlich letztmöglichen Abgabetermins für die Wahlvorschläge: Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 13. Oktober, 17.00 Uhr (nicht 11.30 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Gemeindeverwaltung wird an diesem Freitag ausnahmsweise auch am Nachmittag geöffnet sein.
Die Korrektur im Nidauer Anzeiger erfolgt mit Publikation vom 06. Juli 2017.