Kopfzeile

Inhalt

Medienmitteilung: Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

26. Juli 2018

26. Juli 2018 – Medienmitteilung; Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen besteht eine grosse Waldbrandgefahr. Deshalb haben die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für die betroffenen Verwaltungskreise ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Im Berner Oberland ist die Waldbrandgefahr erheblich. Aber auch dort ist Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerk geboten. Im Hinblick auf den 1. August wird die Waldbrandgefahr im Kanton Bern am Montag neu beurteilt.

Die anhaltende Trockenheit in den letzten Tagen hat dazu geführt, dass die Waldbrandgefahr im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen von erheblich auf gross angestiegen ist. In diesen Regionen können Brände leicht entstehen. Zudem ist für das kommende Wochenende kein flächendeckender, anhaltender Regen vorausgesagt. Deshalb haben die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) erlassen. Von diesem Verbot ausgenommen sind die vier Verwaltungskreise im Berner Oberland. Es sind dies die Regierungsstatthalterämter Thun, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Obersimmental-Saanen.

Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer und Feuerwerk untersagt. Ausserhalb davon sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort

  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.

  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.

  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.

  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.

  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund abgefeuert werden.

Die Situation wird am kommenden Montag neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.