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Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Oberi Chros nach Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

19. Dezember 2018

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV:

Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Oberi Chros am 20. August 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.